Mit dem heutigen WSA-Antrag fragen wir auch nach, wie es um noch ausstehende Baumaßnahmen steht …
Nachdem das Augsburger Landgericht bereits im November 2014 den Schadensersatz-Anspruch der Stadt Augsburg bestätigte, ist es an der Zeit zu erfahren, wie es diesbezüglich weiter geht – dies betrifft auch noch nicht erledigte Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Überdachung der Bahn 2: