16.04.2016
WSA-Pressemitteilung zu den Bürgerbegehren gegen die massiven Steuererhöhungen in Augsburg
Nachdem der Oberbürgermeister sofort nach Bekanntwerden der Bürgerbegehren öffentlich erklärte, dass diese nicht zulässig seien und in Folge dessen nicht wenige Augsburgerinnen und Augsburger verunsichert wurden, veröffentlichte WSA die oben abgebildete Pressemitteilung zur nachfolgenden fachjuristischen Stellungnahme zur Zulässigkeit der Bürgerbegehren: