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29.10.2015
WSA-Stadtrat Peter Grab will eine Überprüfung, ob sich die Stadt Augsburg ihr freiwilliges Sozialticket überhaupt leisten kann

Bekanntlich hat der Stadtrat am 21. Mai 2015 mehrheitlich beschlossen, dass es für einen definierten Personenkreis einen Zuschuss für den ÖPNV in Form eines Sozialtickets geben soll. Dabei ist bei Hartz IV bereits ein Betrag von 22,78 Euro für „Verkehr“ enthalten:
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

Das Sozialticket der Stadt Augsburg ist also eine freiwillige, zusätzliche Leistung. Bei der letzten Beschlussfassung wurde ein Gesamtbedarf von 1,5 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Angesichts der sich anbahnenden schlechten Finanzlage lehnte WSA-Stadtrat Peter Grab die Einführung ab, um zu verhindern, dass sich die Stadt für viele Jahre mit solch hohen Beträgen zusätzlich verpflichtet. Denn schon vor dem Sozialticket leistete Augsburg etwa 300 Millionen Euro jährlich an Sozialausgaben, die zum großen Teil Pflichtausgaben sind.

Inzwischen hat die kritische Finanzlage dazu geführt, dass der Oberbürgermeister alle Projekte, insbesondere neue Ausgaben, auf ihre Notwendigkeit hin prüfen will. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob wir uns das freiwillige Sozialticket leisten können und wollen. Eine rechtzeitige Evaluierung vor 2016 würde gewährleisten, dass geklärt wird, ob das Sozialticket für 2016 reduziert oder gestoppt werden kann bzw. ob es sinnvollere Möglichkeiten gibt, Bedürftigen aus ihrer Armut zu helfen.

Hier sind nähere Informationen zum Augsburger Sozialticket:
http://www.augsburg.de/umwelt-soziales/soziales/sozialticket-oepnv/

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