PETER GRAB
.Mit Peter Grab ist der WSA e. V. seit 2015 im Augsburger Stadtrat vertreten - die aktuelle Legislaturperiode endet im April 2026. Peter Grab war vom Mai 2008 bis April 2014 Dritter Bürgermeister der Stadt Augsburg - sowie Referent für Kultur, Jugendkultur und Sport. Der Stadtrat hat ihm danach die Bezeichnung Bürgermeister a. D. zuerkannt. Mit Ablauf der aktuellen Legislaturperiode, die im Mai 2020 begonnen hat, wird er somit 18 Jahre dem Augsburger Stadtparlament angehört haben.
Peter Grab war im Rahmen seiner Stadtratstätigkeit zeitweise Mitglied in folgenden Ausschüssen der Stadt Augsburg:
– Finanzausschuss
– Allgemeiner Ausschuss
– Sportausschuss
– Ausschuss für Organisation, Personal, Integration und Interkultur
– Kulturausschuss
– Werkausschuss für den Eigenbetrieb Theater (bis zu dessen Auflösung)
– Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
– Werkausschuss für den Eigenbetrieb Altenhilfe
– Umwelt-, Klimaschutz- und Gesundheitsausschuss
– Verwaltungsrat der Hessing-Stiftung
In seiner Amtszeit als Dritter Bürgermeister der Stadt Augsburg sowie Referent für Kultur, Jugendkultur und Sport vom Mai 2008 bis April 2014 hat Peter Grab nur Mandate als Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Stiftungsrat angenommen, bei denen das Ehrenamt nicht mit einer Vergütung verbunden war. So ergab es sich, dass er während der vorgenannten sechs Jahre insgesamt lediglich 50 Euro als Aufwandsentschädigung aufgrund einer Aufsichtsratssitzung, bei der er kraft seines Amtes als Bürgermeister den Oberbürgermeister vertreten musste, erhielt.
Darüber hinaus bekam er in diesen sechs Jahren keine Vergütungen, die als Sitzungsgelder einzuordnen sind.
Auch nach seiner Bürgermeister-Zeit bis heute ist Stadtrat Peter Grab in keinem einzigen Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Stiftungsrat vertreten, deren Mitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten, weshalb er keine Einnahmen daraus erzielte bzw. erzielt.
Für den Zeitraum Mai 2014 bis heute erhielt Peter Grab zeitweise Sitzungsgelder.
Als Stadtrat erhält Peter Grab – wie alle anderen Stadträte auch – eine monatliche und teilweise zu versteuernde Aufwandsentschädigung, derzeit in Höhe von 1.701 Euro. Diese ergibt sich aus Art. 20a i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung: Satzung der Stadt Augsburg über Entschädigungen an Stadträte. Des Weiteren erhält er eine Geschäftskostenpauschale, die pro Stadtrat zur Zeit monatlich 415 Euro beträgt und deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden muss.
Grundsatzrede von WSA-Stadtrat Peter Grab zur Finanzierungsproblematik in der Sondersitzung des Stadtrats zum Theater Augsburg am 12.07.2016:
Auszug 1 Rede 12.07.2016 Sondersitzung Stadtrat zum Theater
Begründung von WSA-Stadtrat Peter Grab, warum er am 26.03.2015 der Haushaltsverabschiedung 2015 im Augsburger Stadtrat nicht zustimmte:
Haushaltsrede am 26.03.2015 im Stadtrat
ANSCHRIFT
Peter Grab
Lauterlech 41
86152 Augsburg
TELEFON
0049 176 63827071