Die nachstehenden Grundsätze wurden von den WSA-Mitgliedern in der Mitgliederversammlung am 21.01.2015 einstimmig beschlossen.


GRUNDSÄTZE

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Grundsätze der Bürgervereinigung WSA e. V

Stand 21.01.2015


Präambel der Satzung

Die letzten Kommunalwahlen in Augsburg haben gezeigt, dass sich die Wählerinnen und Wähler zunehmend von Parteibindungen lösen und bei ihrer Wahl die engagierte Arbeit der Kandidatinnen und Kandidaten, deren Ideen, Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit maßgeblich ist. Das verstärkte Kumulieren und Panaschieren bei vorangegangenen Kommunalwahlen sind Ausdruck dafür, dass diese immer stärker Persönlichkeitswahlen sind.


Grundsätze

Der Verein vertritt bürgernah und ohne Parteiideologie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg und ihrer Region. Dabei gestaltet und unterstützt der Verein kritisch und konstruktiv die kommunalpolitische Arbeit bezüglich der Förderung der gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Weiterentwicklung der Stadt Augsburg und ihrer Region.

Der Verein hat sich die Aufgabe gestellt, zum Wohle der Stadt Augsburg, ihrer Bürgerinnen und Bürger ohne Eigennutz zu arbeiten.

Der Verein ist parteilos und religiös neutral.

Die Vereinsarbeit ist verfassungskonform und orientiert sich an den demokratischen Grundwerten.

Der Verein verfolgt ausschließlich bzw. unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


Maßnahmen

Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von Informationsgesprächen bzw. Infoständen, insbesondere anlassbezogen.

Zusammenführung der an der gesellschaftspolitischen Entwicklung der Stadt Augsburg und ihrer Region interessierten Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Hinwirkung auf den sozialen Frieden in der Gesellschaft sowie guter Lebensverhältnisse.

Veranstaltungen und andere Maßnahmen zur Erzielung von positiven Entwicklungen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Kultur, Jugendkultur, Sport, Soziales, Standortförderung, Infrastruktur und Stadtplanung.

Organisation und Durchführung des kommunalpolitischen Wahlkampfs mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten.
Alle Mitglieder des Vereins bis zum vollendeten 26. Lebensjahr können die Jugend des Vereins bilden. Diese führt bzw. verwaltet sich selbst und gibt sich eine eigene Jugendordnung.

Mitwirkung bei Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der Stadtgesellschaft.

Die Mitglieder erhalten grundsätzlich keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Vereinsarbeit wird von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden geleitet (keine Alleinhierarchie einer/s 1. Vorsitzenden).

Der Vorstand kann beratende Beisitzer ohne Stimmrecht zu den Vorstandssitzungen einladen, insbesondere bei fachlichen Themen - transparente Vorstandsarbeit durch Versenden der Ergebnisprotokolle der Vorstandssitzungen an die Mitglieder.

Die Bürgervereinigung bildet regelmäßig tagende Arbeitskreise zu fachspezifischen Themenbereichen, mindestens die Arbeitskreise
- Wirtschaft, Kommunalfinanzen, Bau und Infrastruktur
- Kultur, Sport und Freizeit
- Bildung und Soziales
- Migration, Integration, Interreligiöses und Friedensstadt
- Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Märkte/Volksfeste.
Die Leiterinnen und Leiter der Arbeitskreise sind eng mit der Vorstandsarbeit verzahnt.

Regelmäßige Mitgliederversammlungen (mindestens zweimonatlich) und frühzeitiges Aufgreifen wichtiger aktueller Themen in/für Augsburg mit den Mitgliedern, politische Stammtische vor Stadtratssitzungen.

Durchführung stadtteilbezogener Veranstaltungen.

Nicht nur in Wahlkampfzeiten Aktionen des Vorstands zwecks Spenden an die Bürgervereinigung.

Frühzeitiges Konzept zur Wahlkampffinanzierung.